Turin (pps) Mit einem Vergleich endete die Verhandlung vor der Ad-hoc-Kommission des Internationalen Sportgerichtshofes CAS zwischen Anne Abernathy von den Jungfraueninseln und dem Internationalen Rennrodel-Verband (FIL). Die 53-Jährige hatte das Gericht angerufen, weil sie ihren Namen auf der Startliste haben wollte, obwohl sie wegen einer Verletzung nicht an der Abwage und dem Rennen teilgenommen hatte.
Die FIL bot nun an, in einem Brief an das Internationale Olympische Komitee (IOC) um die Aufnahme ihres Namens in die offizielle Ergebnisliste mit dem Zusatz DNS („Did not started – ist nicht an den Start gegangen“) zu bitten. Im Gegenzug erkannte Anne Abernathy alle Entscheidungen der Rennleitung und der Jury als korrekt an.

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